- Doktrin
- Grundsatz
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Dok|trin auch: Dokt|rin 〈f. 20〉1. Lehre, Lehrsatz2. 〈fig.〉 starre Lehrmeinung[<lat. doctrina „Unterricht, Wissenschaft“]* * *
1. (bildungsspr.) wissenschaftliche Lehre, System von Ansichten, Aussagen [mit dem Anspruch der Allgemeingültigkeit]:eine neue D. aufstellen, verteidigen;an einer D. festhalten.2. (bes. Politik) politischer Grundsatz; politisches Programm:die D. von der Teilung der Gewalten;nach einer D. verfahren.* * *
Doktrin[lateinisch »Unterricht«] die, -/-en,1) allgemein: wissenschaftliche Lehre; System von Ansichten, Aussagen (mit dem Anspruch der Allgemeingültigkeit).2) Politik: die programmatische Festlegung der Grundsätze von Parteien (Parteidoktrin) oder diplomatischen Maximen von Staaten (Staatsdoktrin) oder Staatengruppen. Doktrinen sind oft mit dem Namen der Persönlichkeit verbunden, der ihre Formulierung zugeschrieben wird: Monroe-Doktrin, Estrada-Doktrin, Hallstein-Doktrin, Truman-Doktrin, Eisenhower-Doktrin, Breschnew-Doktrin Im Völkerrecht können Doktrinen auch Erkenntnisquelle sein, so die Lehre von der Freiheit der Meere oder der Grundsatz der offenen Tür.* * *
Dok|trin, die; -, -en [lat. doctrina = Lehre, zu: docere, ↑Doktor]: 1. (bildungsspr.) wissenschaftliche Lehre, System von Ansichten, Aussagen [mit dem Anspruch der Allgemeingültigkeit]: Die jüdische D. verlangt von den Juden, dass sie sich einem hohen Standard anpassen, um anderen zum Beispiel zu werden (Kemelman [Übers.], Dienstag 108); eine neue D. aufstellen, verteidigen; an einer D. festhalten. 2. (bes. Politik) politischer Grundsatz; politisches Programm: die D. von der Teilung der Gewalten; in Bonn wird ... durchgehalten, was einmal vor vielen Jahren im Hinblick auf die Wiedervereinigung als D. festgelegt wurde (Dönhoff, Ära 55); Bereits jetzt sei der Kommunismus als D. ... schwerer haltbar geworden (W. Brandt, Begegnungen 138); nach einer D. verfahren.
Universal-Lexikon. 2012.